Die Bedienung von Hubarbeitsbühnen, Gabelstaplern und Teleskopstaplern beinhaltet eine große Verantwortung für die Sicherheit des Bedieners und aller Personen, die sich im Gefahrenbereich aufhalten. Bediener müssen daher über die notwendigen praktischen Fertigkeiten verfügen. Ein fundiertes theoretisches Wissen über Funktionsweise und mögliche Gefahren sollte ebenso vorhanden sein. Die Bestimmungen der Deutschen Gesellschaft für Unfallversicherung (DGUV) sind maßgebend für die Inhalte der Schulungen, die wir Ihnen gerne in unseren Räumlichkeiten anbieten. Die Schulung wird mit einer Prüfung des Teilnehmers abgeschlossen. Der Bedienerausweis ist der Nachweis für den erfolgreichen Abschluß der Schulung. Danach sind Unternehmen verpflichtet, ihr Personal über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren mindestens einmal jährlich in Form einer Unterweisung aufzuklären. Arbeitgeber erfüllen nicht nur die Vorgaben der Unfallversicherungen, sondern vermeiden Arbeitsunfälle, Ausfalltage und erhöhen die Produktivität durch schnelleres und sicheres Arbeiten. Nicht zuletzt werden die Maschinen sicher bedient mit der Folge daß weniger Geräteausfälle und -schäden verzeichnet werden. Das betrifft wiederum die Versicherungsprämien.
DGUV-Grundsatz 308-009
Qualifizierung und Beauftragung
der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern
Die Ausbildung umfasst in der Regel folgende Aspekte:
Aufgrund der vielfältigen Anwendungsfälle von Teleskopstaplern ist es wichtig, dass der Bediener abhängig von der Einsatzart der Arbeitsmaschine unterschiedliche Berechtigungen erwerben muss.
Stufe 1:
Stufe 2a:
Stufe 2b:
Bei Vorliegen eines Qualifizierungsnachweises nach DGUV Grundsatz 308-008 einer Hubarbeitsbühne der Gruppe 1 b/3 b (Anhängerarbeitsbühnen und alle Lkw-Arbeitsbühnen oder selbstfahrend mit Teleskoparm Typ 3b z. B. alle selbstfahrenden Gelenk-, Gelenkteleskop- und Teleskopbühnen) kann Stufe 2b bescheinigt werden.
Bei nachgewiesenen Vorkenntnissen können Stufe 2a und 2b zu einem Tag zusammengefasst werden.
Ausbildung und Beauftragung von Bedienern von Hubarbeitsbühnen
Die Ausbildung umfasst in der Regel folgende Aspekte:
Bitte schicken Sie Ihre Arbeitsbühnen- und Staplerbediener für eine Schulung nach Krefeld. Der richtige Umgang mit den angemieteten Maschinen hilft Unfälle und Kosten zu vermeiden!
DGUV-Grundsatz 308-001
Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand
Die Ausbildung umfasst in der Regel folgende Aspekte:
Dauer 1 Tag/2 Tage
Voraussetzung für die eintägige Schulung sind praktische Vorkenntnisse. Falls keine Vorkenntnisse vorhanden, planen Sie bitte 2 Tage ein.
Bitte fragen Sie uns bei Unklarheiten. Wir nennen Ihnen gerne Termine.
AMRENT GmbH
Mevissenstraße 62b
D-47803 Krefeld