Merkblatt zur Maschinenversicherung

 

zu den allgemeinen Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren und transportablen Geräten gemäß ABMG 2008 mit besonderen Vereinbarungen von AMRENT e.K. . Die folgende Auflistung enthält für einen schnellen Überblick nur die wesentlichen Ein- und Ausschlüsse und stellt daher nur einen Auszug aus den ABMG 2008 dar.

 

§ 1 Versichert sind Sachschäden

a. durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter (Vandalismus), Wasser-, Öl- und Schmiermittelmangel, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung

b. nur bei Neuwert der versicherten Sache über 2.500 EUR: Versichert ist auch das Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub

 

§ 2 Nicht versichert sind Sachschäden

a. durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz

Grob fahrlässig ist z.B. insbesondere, wenn

  1. die maximale Durchfahrtshöhe von Brücken, Unterführungen, Tunneln o.ä. nicht beachtet wird
  2. die Mietsache mit nicht vollständig eingefahrenem und abgesenktem Ausleger bewegt wird (soweit vorhanden)
  3. die Mietsache auf nicht ausreichend tragfähigem Untergrund in Betrieb genommen wird
  4. die maximale Tragkraft der Mietsache überschritten wird
  5. die Mietsache bestimmungswidrig genutzt wird, z.B. eine Arbeitsbühne zum Heben von Lasten
  6. die Mietsache von nicht unterwiesenem bzw. eingewiesenem Personal bedient wird
  7. die Mietsache im Zustand rauschmittelbedingter Fahruntüchtigkeit geführt oder bedient wird


b. durch Tunnelarbeiten, Arbeiten unter Tage, nukleare Strahlung

c. durch Verschmutzungen, die nicht durch eine übliche Reinigung mit HD-Reinigern beseitigt werden können (z.B. Betonspritzer, Lackspritzer)

d. an Reifen, Transportbändern, Raupen, Kabeln, Ketten, Gummiketten, Seilen, Schläuchen

 

§ 3 Selbstbeteiligung

a. Im Versicherungsfall beträgt die Selbstbeteiligung 1.000 EUR, abweichend für Glasschäden je Objekt und Schadensfall 150 EUR

b. bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub beträgt der Selbstbehalt 10 %, mindestens jedoch 1.000 EUR, maximal 10.000 EUR Weitere Detailinformationen, insbesondere die ABMG 2008 nebst Kopie der Versicherungspolice, sendet AMRENT auf Anforderung unverzüglich zu.



Stand: Juni 2008

  • de
  • en

AMRENT e.K.
Mevissenstraße 62
D-47803 Krefeld

T: +49 (0)2151 / 3611362
F: +49 (0)2151 / 3611363
info@amrent.de
 
©2009 by AMRENT e.K.. All rights reserved.

site created and hosted by nordicweb